| "RoHS 2" und REACH - Zusammenhang und Stoffdeklarationen | | | Die Stoffbeschränkungen der RoHS beziehen sich auf die Bestandteile von Elektro- und Elektronikgeräten. Die REACH-Verordnung zielt generell auf Chemikalien, Zubereitungen und Grundstoffe. Hersteller und Importeure von Geräten, Komponenten und Vorprodukten sind dennoch betroffen, denn Stoffe der sogenannten SVHC-Liste sind oberhalb von Grenzwerten deklarationspflichtig, im Folgeschritt ggf. authorisierungspflichtig. Zusammen mit den neuen prozessualen Pflichten aus der "RoHS 2" und dem EU-Framework 768/2008/EU ergibt sich daraus ein deutlich erhöhter Druck entlang der industriellen Fertigungs- und Lieferketten, detaillierte RoHS/REACH-Deklarationen der Inhaltsstoffe von Produkten von Lieferanten zu verlangen und an Kunden und Behörden zu liefern.
| | | Einfache RoHS- und REACH Statements werden zunehmend nicht mehr akzeptiert. Was die Automobilindustrie mit dem IMDS Online seit Jahren praktiziert, steht für RoHS/REACH mit BOMCheck vor der Tür.
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